AutoglasXpert ist in der Lage mit allen Versicherungen abzurechnen!
Um die Abwicklung mit der Versicherung für Sie schnell und unkompliziert abzuwickeln, brauchen Sie als Kunde nichts zu machen. Wir, übernehmen jeden Aufwand der Abwicklung für Sie!
Teilkasko / Vollkasko
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug eine Teilkasko oder Vollkasko haben, übernimmt die Versicherung den kompletten Schaden. Sie müssen nur in der Regel die 150€ Selbstbeteiligung übernehmen. Wenn Sie keine Selbstbeteiligung bei Ihrer Versicherung haben, entstehen für Sie natürlich keine Kosten! Den der komplette Schaden wird von Ihrer Versicherung übernommen.
Werkstattbindung vorhanden?
Bei vielen Versicherungen existiert eine sogenannte Werkstattbindung. Dies bedeutet für Sie, dass die Versicherung entscheidet, in welcher Werkstatt Sie Ihren Schaden Reparieren lassen dürfen und nicht Sie. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Werkstattbindung haben, rufen Sie uns an und wir klären den weiteren Verlauf.
Anmerkung: Bei einem Teilkasko oder Vollkasko Schaden an der Windschutzscheibe, Seitenscheibe oder Heckscheibe werden Sie von Ihrer Versicherung NICHT hochgestuft.
Keine Teilkasko nur Haftpflicht
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug nur eine Haftpflicht Versicherung haben, wird Ihre Versicherung die Kosten nicht übernehmen. Wir können Ihn aber ein Angebot für Ihren jeweiligen Schaden erstellen ob bei Glasbruch oder Steinschlag. Am besten Kontaktieren Sie uns dazu einfach!